30.000 Taler – Erpressung des Königs



In der Dissertation des DDR-Historikers Manfred Kliem von 1966 wird u.a. darüber berichtet, dass der preußische König Friedrich Wilhelm IV. am 23. März 1848, also 4 Tage nach den Barrikadenkämpfen in Berlin, von dem Geheimen Hofrat a.D. Eusibius Wedeke durch einen Mittelsmann erpresst worden wäre, ihm durch diesen zwei Tage später 30.000 Taler auszahlen zu lassen. Er hätte gedroht, andernfalls Verstrickungen des Prinzen Karls, des Bruders des Königs, in dunkle Geschäfte beim Eisenbahnbau an die Öffentlichkeit zu bringen. Dies würde in der damaligen politisch brisanten Situation die Hohenzollern den Thron gekostet haben.1

Manfred Kliem, hatte für seine Untersuchung zehn Jahre lang in Archiven, die ihm in der DDR zugänglich waren, recherchiert und dabei sehr viel Interessantes herausgefunden. Doch hatte er aufgrund der in der DDR herrschenden Ideologie, aber wohl auch wegen de schon in den historischen Quellen jener Zeit begegnenden Anschuldigungen, ein Bild vom König und der königlichen Familie, das, wie meine eigenen Nachforschungen im Preußischen Staatsarchiv jetzt ergeben haben, nicht der Wirklichkeit entsprach. Nicht der Prinz Carl hatte Unrechtes getan, sondern offensichtlich der Hofrat E. Wedeke, dem dieser lange Jahre vertraut hatte . Als nun dessen Geschäfte, mit denen er sich im Laufe der Jahre viel Geld ergaunert hatte, ans Licht kamen, erpresste er den Prinzen. Seine Chance bestand darin, dass das „Publikum“/ die Öffentlichkeit seine Lügen über den Prinzen glauben würde, dass jener in dunkle Geschäfte verwickelt sei.

 

Eusebius Wedeke

 

Eusebius Wedeke, geboren in Hermsdorf am 26. Juni 1801, kannte den Prinzen schon seit seiner Kindheit in Königsberg, wo sein Vater ein sehr angesehener Konsistorialrat war und wohin die Königliche Familie vor Napoleon geflüchtet war. Prinz Carl war am selben Tag geboren worden, ein Grund mehr, warum sich die beiden Kinder, damals 7 Jahre alt, so gut verstanden und auch in späteren Zeiten den Kontakt zueinander hielten.

Wedeke war nach einem Studium in Königsberg, einer Offizierslaufbahn in den 30er Jahren Geheimagent für das preußische Innenministerium unter v. Rochow gewesen und hatte in dieser Funktion hohe Persönlichkeiten kennengelernt, u.a. Metternich. 1837 wurde er zum Geheimen Hofrat ernannt, engagierte er sich für den Bau der Niederschlesischen Eisenbahn und war im Vorstand der dafür gegründeten Gesellschaft. 1843 musste er dort seinen Posten räumen, weil es Protoest gegen ihn von den damit befassten Geschäftsleuten gegeben hatte. 1844 wurde er zum Generalkonsul in Galatz, Moldawien, dem heutigen Rumänien gelegen, ernannt, was wie eine Abschiebung einer unbequem gewordenen Person wirken musste. Trotzdem muss er sich weiter viel in Preußen und in seinem Palais in Berlin aufgehalten haben, denn er war hier in die Organisation etlicher weiterer Geschäfte involviert.

Prinz Carl vertraute ihm voll, hielt ihn für einen fähigen Mann und nahm ihn - wie auch schon sein Bruder, der Prinz von Preußen Wilhelm in einem Schreiben vom 1. Juni 1843 - gegen Kritiker in Schutz. Erst ein Brief seines Bruders, des Königs Friedrich Wilhelm IV. mit der Mitteilung, was über Wedeke durch seine Verhaftung im Dezember 1847 herausgekommen war, öffneten ihm die Augen, wie er am 2. Januar 1848 an seinen Sohn Friedrich Carl, damals 19 Jahre alt, schrieb:

„Wie mir zumute war, als mir die Schuppen von den Augen fielen, kann ich nicht sagen, da er den treuesten und begabtesten Untertan bis zuletzt mit Glück spielte, denn noch im Oktober sandte er meinem Bruder Wilhelm und mir eine große Denunziation des Kommunisten-Bundes ein, von West nach Ost mit Nennung einiger Dutzend Namen.“

Nun hatte die Erpressung der Hohenzollern durch Wedeke im März 1848 eine Vorgeschichte.

 

Die Erpressung durch Baron d' Hanens

 

Im Februar 1844 hatte der Geheime Hofrat Eusebius Wedeke mit dem belgischen Baron d' Hanens und einem Herrn Louis Inathurin einen Vertrag abgeschlossen u.a. über die Gründung einer Schiffahrtsgesellschaft auf der Donau. Etwa zur selben Zeit erfuhr er von d' Hanens dass der schlesische Gutsbesitzer (und Bergbauunternehmer) von Winckler mehrere Güter verkaufen wolle. Wedeke bot an, den Kauf durch die Prinzen Carl und Wilhelm zu vermitteln. Die Kaufverhandlungen zogen sich sehr in die Länge. Immer wieder forderte Wedeke von v. Winckler Geld, angeblich im Namen des Prinzen Carl, der sie ihm auch gab, wie aus der Anklageschrift vom Februar 1848 gegen Wedeke und seinen Gefährten bei diesem Geschäft Dr. Freyberg zu entnehmen ist.

Der Kaufvertrag kam 1846 zustande. Im Juni wurde die erste Rate der vereinbarten Kaufsumme von 630.000 T. gezahlt, im Dezember 1846 die zweite.

Baron d'Hanens fühlte sich von Wedeke bei diesen Geschäften übervorteilt, weil Wedeke. 40.000 Taler aus dem Geschäft für sich behalten hatte, und reichte am 1.08.1846 eine Klage gegen Wedeke beim Kammergegericht in Berlin ein. In einem Schreiben an den Minister des Königlichen Hauses Fürst von Sayn-Wittgenstein drohte d'Hanens, dem Gericht einen Brief vom Prinzen Carl zu präsentieren, der ihn kompromitieren würde. Dieses Schreiben erwähnt e der Minister des Königlichen Hauses v. Wittgenstein in seinem Schreiben vom 30.12.47:

„In unserer gestrigen Konferenz äußerte ich die Vermutung, dass sich unter manchen Papieren etwas vorfinden könnte, was die Angelegenheit eines Barons d'Hanens und seine Verhältnisse mit dem … Wedecke beträfe, es hat sich aber nur das anliegende Originalschreiben2 des B. d'Hanens vorgefunden, welches die Anzeige enthält, dass er sich im Besitz von Papieren befindet, welche den Prinzen Carl wegen seiner Korrespondenz mit E. Wedecke kompromitieren würde, dieser ...Hanens ist mehrere Male bei mir gewesen, um mich von den Betrügereien des Wedecke und wie der Prinz Carl durch denselben kompromitiert würde, zu unterhalten: mir waren die traurigen Verhältnisse aus manchen Wahrnehmungen schon bekannt und ich wollte mich nicht gern mit einer solchen schmutzigen Wäsche befassen, so habe ich mich um diese Angelegenheit wenig bekümmert und nur die Erzählungen angehört. Eurer Exzellenz stelle ich gehorsamst anheim, ob Sie es angemessen finden, dieses Schreiben nebst dem Billet des Barons d'Hanens dem Herrn Staats-Anwalt mitzuteilen.“

Wedeke seinerseits versuchte die Ausweisung d'Hanens aus Preußen zu erreichen. Der Assesor Lindau wurde von ihm beauftragt, Gläubiger d'Hanens in Süddeutschland zu ermitteln, um zu sehen, ob er andere mit d'Hanens Unzufriedene finden könne. Als das nicht klappte, versuchte er mit ihm Vergleichsverhandlungen zu führen.3 Die dabei vereinbarte Summe v. 15.000 Taler wurde im angeblichen Namen des Prinzen Carl von v. Winkler gefordert und über den Assessor Lindau ausgezahlt, um d' Hanen zufrieden zu stellen.4

Es zeigte sich, dass die übergegenen angeblich kompromitierenden Briefe harmlos waren, so auch der erst aus Den Haag besorgte Brief von General Peucker. Ob d' Hanens nach den zuerst erhaltenen 2000 Talern auch die restlichen 13.000 der vereinbarten Summe erhalten hat, war später bei der gerichtlichen Voruntersuchung Ende 1847/Anfang 48 nicht zu ermitteln, da dessen Aufenthalt unbekannt war. Das Geld war beim Justizrat Tempelhoff deponiert gewesen.

 

Die Epressung durch Wedeke


In der Anklageschrift des Staatsanwalts Wentzel vom Februar 1848 wird im Abschnitt II.3 festgehalten, dass Wedeke dem Gutsbesitzer Lowtzow von Alt-Schöneberg im 2. Quartal 1846 eine Darlehen von 30.000 Talern als vom Prinzen Carl stammend gegeben hat, von dem Carl aber nichts wusste.

Von 1844 bis März 1846 aber war Wedeke – wie schon gesagt - Preußischer Generalkonsul in Galatz, dem heutigen Galati gewesen, damals zum Osmanischen Reich gehörend. Er hatte 1846 aus gesundheitlichen Gründen seine Entlassung aus dem Staatsdienst gefordert, die ihm auch mit einer Pension von 1125 Talern jährlich gewährt wurde. Die Geschäfte, die er mit d'Hanens und v. Winkler machte, fallen also in diese Zeit, ebenso das Geschäft mit einer Omnibus-Gesellschaft, das er zusammen mit Dr. Freyberg und dem Hamburger Kaufmann Heckscher versuchte zu organisieren.

In einem Schreiben aus Köthen vom 12.12.47 droht Wedeke Justizminister Uhden, dass, falls er verhaftet würde, alle Nachteile hätten und nur die Presse Vorteile.5

Varnhagen6 schrieb schon am 19.12.47 in sein Tagebuch, dass Wedeke als Gefangener nach Berlin gebracht wurde und man erzähle, dass die Verhandlung gegen ihn nicht öffentlich sein solle.

Am 2. Januar 1848 schriebt Prinz Karl aus Baden-Baden an seinen Sohn Friedrich Carl, dass er vom König darüber informiert wurde, dass

  • bei Wedeke Geld in Gulden gefunden und beschlagnahmt wurde, außerdem 25.000 Taler aus dem Pawlower Güterkauf. Der König hatte ihm letztere als „Schmerzensgeld angeboten“ - was er abgelehnt hätte anzunehmen, wegen der Donau-Handelsgesellschaft und eines Herrn v. W(inckler), der viel Geld dort investiert hätte (und den Prinz Carl ja durch den Kauf von dessen Gütern kannte) und den er für einen ehrlichen Mann halte.

  • Wedeke habe seine Konkubine, die von ihm schwanger war, gezwungen, bei der Polizei zu sagen, dass sie vom Prinzen Carl schwanger sei, den sie gar nicht kannte.

  • Der König ist gegen die Öffentlichkeit der Verhandlung. Er selbst stimme dem zu wegen der hohen Stellung im Staat, die Wedecke gehabt hatte.7

Nach dem Brief Carls vom 18. Februar 1848 an seinen Bruder, den König, 8scheint es so, dass die Gerichtsverhandlung für den 24. Februar 1848 angesetzt worden war. Der König war sehr ungehalten über seinen Bruder, denn der hatte Wedeke von Baden-Baden aus auf einen Brief aus dem Gefängnis, vermittelt durch dessen Frau, geantwortet. Dieser Antwortbrief war wohl beschlagnahmt und dem König gemeldet worden. Carl tat es leid, was er getan hatte und bat dafür den König um Entschuldigung.

Wedeke hatte ihm aus dem Gefängnis geschrieben u. gefragt, ob er zu „kleinen Summen“, die Wedeke von ihm erhalten habe, etwas sagen werde. Carl sah „jenes Capital“ für verloren an, nur schenken wolle er es ihm nicht. Er hatte Wedeke also Darlehen gewährt.

Das Verfahren gegen Wedeke – der Mitangeklagte Freyberg hatte sich durch die Flucht der Verhaftung entzogen – wurde angesichts der politischen Situation nicht durchgeführt. Wedeke wurde aus der Haft entlassen und soll am 14. März auf Verfügung des Innenministers v. Bodelschwingh aus Preußen ausgewiesen worden sein.

Am 23. März erhielt Otto von Raumer, als Regierungsrat für Finanzen zuständig und in Vertretung für den erkranketen Illaire9, vom König den Befehl „zu einem gewissen Behufe“ 30.000 Taler aus dem Kron-Fidei-Kommiss-Fonds auszuzahlen. Diese Zahlung erfolgte am 25. März 184810 in Berlin und wurde von Raumer dem Wedeke direkt übergeben. Zu diesem Zweck musste er also aus Hamburg nach Berlin gekommen sein. Er unterschrieb eine Quittung über den Erhalt und außerdem eine Erklärung, in der er sich verpflichtete, nicht mehr in Preußen und Deutschland sich aufzuhalten und zu wohnen, auch keine Papiere oder Briefe vom Prinzen Carl zu haben.... und andernfalls seine ihm nun auch im Ausland zugesicherte Pension verlieren würde.

In einem Schreiben vom 9. März 1848 an den Prinzen Carl war noch von ganz anderen Summen und Forderungen die Rede.

Fortan werden in den noch vorhandenen  Dokumenten immer wieder die 30.000 Taler genannt. So schrieb v. Raumer  am 9. Juli 48 an v. Wittgenstein11:„spärlich wird man von den 30.000 etwas wieder erlangen.“ Am selben Tag schrieb Illaire an den König12, man habe während seiner Krankheit durch von Raumer „diesem nichtswürdigen Sujekt“ 30.000 auszahlen lassen. Wedecke sei immer noch in Berlin. Ob er ihm trotzdem die Pension auszahlen solle?

Die Antwort des Königs einen Tag später lautete “Ja“.

 

Am 22. September 1848 schrieb Prinz Carl an den Ministerpräsidenten von Auerswald13, er hätte auf ausdrücklichen Wunsch des Königs mit dem Abgeordneten der Preußischen Nationalversammlung Zacharias, einem Berliner Kaufmann, gesprochen, um dessen Meinung zu dem Fall zu hören und hätte darüber dem König schriftlich berichtet. Da er keine Antwort erhalten hatte, fragte er mündlich nach und der König antwortete, dass er es nicht wüßte. Darum bat der Prinz nun von Auerswald, diese Sache abzulehnen.


Am 25. September erhielt Carl von seinem königlichen Bruder einen kleinen Zettel14, auf dem dieser ihm riet, in den Zeitungen zu veröffentlichen, „der bekannte ehemal. Polizeispion. und Agent provocateur W. " drohe "jetzt mit Publikationen“, die die Mitglieder der Königlich Preußischen Familie angeblich kompromitieren sollen,  wenn ihm nicht „noch eine sehr bedeutdende Summe, man sagt 30-50.000 Taler auf den Mund gelegt werden“. Das Publikum sähe diesen Publikationen aber mit Gelassenheit entgegen, da der König die „Prätersionen“ mit gerechtem Unwillen zurückgewiesen habe.

Am 30. September, einem Sonntag erwartete Carl den Abgeordneten Zacharias, um von ihm sein Ultimatum zu hören, doch wartete dieser nicht, bis der Prinz vom Abendmahl zurückkam.

Einen Tag später am 1. Oktober bat Carl Auerswald15, seinen Nachfolger als Ministerpräsidenten General von Phuel über die Angelegenheit zu informieren, in der Hoffnung, das sein Bruder, der König, die Sache dann zum Abschluss bringe. Carl versprach, sogleich auch selbst noch General Phuel zu schreiben.

(In den Akten findet sich aber nur ein Brief an diesen vom 20. Oktober, in dem er Phuel auch bittet, sich mit seinem Vorgänger v. Auerswald in Verbindung zu setzen, da dies für den König und die ganze königlichen Familie von größter Wichtigkeit sei. Auch betont er, dass er nur auf ausdrücklichen Wunsch des Königs mit dem Abgeordneten Zacharias gesprochen habe.)

 

In seinem Schreiben vom 1. Oktober an Auerswald berichtete Carl desweiteren, dass Wedekes „Freunde“ beabsichtigten ihn jetzt zur Nationalversammlung wählen zu lassen, um dadurch seine Rehabilitierung „mit Gewalt herbei zu führen“.... „Daher ist seine Abfindung und darauf folgende Entfernung aus dem preuß. Staate eine wahre Pflicht für jeden Angehörigen des Königs“ - Er hatte seine Meinung also offensichtlich geändert und war nun für eine weitere Zahlung an Wedeke.

Am 15. Oktober sprach er mit Auerswald im Schloß Bellevue über diese Angelegenheit und wartet dann vergeblich auf eine Antwort, die er mit einem Brief vom 26.10.184816 anmahnte. Nun äußert er seine Sorge, dass in der Nationalversammlung eine parlamentarische Anfrage gestellt werden solle – und dies zu einem Zeitpunkt, an dem in Berlin ein Kongress aller Demokraten Deutschlands (vom 26. bis 31. 10.)17 stattfinden würde. Auch befürchtete er, dass der König zu spät einsehen werde, „dass es tausendmal weiser gewesen wäre, Gnade – eigentlich Gerechtigkeit – zu üben und auf den Vergleich eingegangen zu sein, als später aus privat18 Mitteln dasjenige zu ersetzen zu müssen, was als dann angerechnet werden wird.“

Am 13. Dezember schrieb Carl an Auerswald19, „dem Freunde in der Not“, dass er am selben Tag mit dem Minister Ladenberg „über den Stand der so fatalen Geschichte (über die Sr Majestät... und ich längst hinfort wären, wenn nicht die „alte Feindschaft“ … wäre)“ gesprochen hat. Der Minister Ladenberg würde sich für die Omnibus-Angelegenheit engagieren, und es gehe nun darum, die nötigen Geldmittel aufzutreiben.

 

Am 21. Januar 1849 nun schrieb der König an Ladenberg20, dass Prinz Carl ihm ein Geständnis gemacht habe im Blick auf die „Wedkiana“, dass er aber das alles schon wußte, weil er es ihm vor einem Jahr schon im Beisein mehrerer Personen gemacht hatte. „Es betrifft das Darlehen von 30.000 T von dem Schuft … Ich bat Sie neulich... Zutaten... zu besprechen.
Mein Entschluß,
nicht einen Pfennig zu geben, wird um so fester. Und zwar aus folgender Ursach:

Wir glauben, dass Sie, bester Ladenberg, dass Müller und Bülow doch vollkräftige Zeugen abgegeben müssen, um nötigenfalls vor Gericht zu beschwören, 'dass Wedeke von mir, resp von m. Br. Carl 25 – 30.000 T und eine Leibrente über 2000 T. hat erpressen wollen, unter Androhung von Publikationen, die den guten Namen Carls … sollten.'
Seien Sie so gut, diese juristische Zeugen mit Müller, Bülow zu besprechen. Irret meine Ansicht nicht, so haben wir den Patron in unseren Klauen, der muss tun in seiner Ehrlosigkeit, was unsrer Ehrenfestigkeit von ihm verlangt.“

In Folge dieses Vorschlags ließ sich wohl Arthur Müller die Untersuchungsakten vom Prozess gegen Wedeke bringen und hatte sie schon 14 Tage bei sich zu Hause. Als Prinz Carl davon erfuhr und am 26.03.184921 an den Justizminister Uhden schrieb, aus Sorge, dass Müller aufgrund der darin befindlichen Aussage von Felletzner einen falschen Eindruck von der Sache bekommen würde. Denn seine eigene Gegenaussage wurde bisher unter Verschluss gehaltenen. ( In der Anklageschricht vom Februar 1848 wird allerdings ein Herr Felletzner nicht genannt, auch nicht im Rahmen der Aussage Carls vom 8. und 9. Januar 1848.)

Minister Uhden antwortet ihm noch am selben Tag und daraufhin bat ihn Prinz Carl am folgenden Sonntag, dem 25. März 1849 mit den Akten zu ihm zu kommen.22

 

In den Akten des Preußischen Staatsarchivs findet sich vom April 1849 (der Entwurf einer Kabinettsorder des Königs an seinen Bruder Carl23 vom Minister Uhden,- so heißt es auf dem Vorblatt- mir scheint es aber) die Handschrift des Königs (s. Unterschrift) - in der es heißt:

„Bei Überweisung des für Klg. Hoheit im Frühjahr v.(origen) J(ahres). zur Tilgung... Schuldforderung des Geheimen Hofrats E. Wedeke aus dem Krontresor ausgezahlten 30.000 Th lag es nicht in Meiner Absicht damit ein Geschenk zu machen, im... sollte dieselben... als ein … Vorschuß angesehen werden. Eure K(önigliche) H(ohheit) Selbst haben dies durch die Tatsache anerkannt, dasss Sie eine Forderung des Wedeke an den von Lewetzow zur Sicherheit des Krontresors .. beabsichtigten. Eine andere Deutung ist nach Meinem Briefe vom 25. Februar v(origen) J(ahres) nicht unterzulegen, da derselbe nur das Versprechen enthält, Euer K.H. helfen zu wollen. Ich habe jedoch das Hausministerium angewiesen, von (Höchstdemselben = durchgestrichen) keine Sicherheit für diesen Vorschuß weiter zu verlangen und und von dessen Rückzahlung in terminlichen Konten für jetzt abzustehen. Die mir eingereichten Anlagen folgen anbei …

Charlottenburg April 1849 F.W.

Es folgt eine entsprechende Anweisung an den Fürst Wittgenstein, so zu verfahren.


Somit wurden dem Wedeke die 30.000 Taler als Sicherheit gezahlt für den Fall, dass der Baron zu Alt-Schöneberg Lewetzow, da er im Glauben war, den Kredit vom Prinzen Carl erhalten zu haben, diesem diese auch zurückzahlen würde. Da es aber in Wirklichkeit Wedekes Geld gewesen war, das er von v. Winckler im Rahmen des Güterkaufs ergaunert hatte, hatte dieser dieses Geld also von Carl angesichts seiner Ausweisung aus Preußen verlangt.

Mir kommt es so vor, als wenn die eingeweihten Beamten wie Minister Uhden doch auch den Prinzen Carl für die ganze Kalamität verantwortlich machten und nicht einsahen, dass die 30.000 € aus dem Kron-Fidei-Kommiss-Fond im März 1848 genommen worden waren und deshalb immer mal wieder anmahnten, das Geld von Carl zurückzufordern. Es von Wedeke selbst zu bekommen, war ja offensichtlich aussichtslos.

 

10 Jahre später

Am 23.12.1859 schrieb der Justizminister Simons an den inzwischen regierenden Prinzen Wilhelm24 angesichts der erneuten Verhaftung des Wedeke, dass Wedeke die Verwendung der Akten aus dem alten Prozesss von 1848 beantragen könne. Ob dies rechtlich abzuwenden sei, sei fraglich. Ob die derzeitigen Anschuldigungen zu einer Verurteilung Wedekes reichen würden, übersehe er noch nicht und riet von dem Verfahren ab: „Denn es ist noch in zu wacher Erinnerung, wie schwer es im Jahre 1848 gefallen ist, die damals eingeleitete Untersuchung zu einem, die Interessen Seiner Königlichen Hoheit des Prinzen Carl wahrenden Abschlusse zu bringen und wie noch später erhebliche Opfer haben gebracht werden müssen, auf welche der Wedecke Ansprüche zu haben behauptet.“

 

Das lässt vermuten, dass Wedeke auch im Herbst 1848 bzw. im 1. Halbjahr 1849 eine zweite erhebliche Summe mit seinen Drohungen erpressen konnte.

 

Anlässlich seiner Verhaftung - vermutlich am 28. Oktober 1858 - durch den Berliner Staatsanwalt Nörner und den Polizei-Präsidenten Stieber in Freiburg im Herzogtum Baden kursierten vor allem in Schweizer Zeitungen Nachrichten, dass es dabei wieder darum gegangen wäre, Papiere von ihm zu erhalten, die den Prinzen Carl kompromitieren könnten. So sah sich der Staatsanwalt Nörner am 26. November 1858 veranlasst, eine Erklärung25 in den Zeitungen drucken zu lassen, in der es u.a. hieß:

„1. ) Die Mitteilung der Schweizer Blätter, dass dem Wedecke, der sich den Titel „Baron Hermsdorf“ angemaßt hat, für die Herausgabe von Papieren, welche eine hochstehende Person kompromitieren sollen, die Summe von 20.000 Frk. und später von 60.000 Frk. oder überhaupt irgend eine Geldsumme geboten worden sei, ist eine rein aus der Luft gegriffene Unwahrheit.

2. ) Meiner amtlichen Überzeugung nach befindet sich Wedecke gar nicht im Besitz solcher Papiere; die desfallsige Behauptung, welche er allerdings verbreitet hat, ist von ihm lediglich erfunden, um solche zu Betrügereien und Erpressungen auszubeuten.

3.) Zu Recht beständige Forderungen des Wedeckes an irgend eine, dem preußischen Königshause angehörende Person existieren nicht. Wäre derselbe hiervon nicht selbst durchdrungen, so würde er seine Ansprüche jedenfalls bei dem kompetenten Preußischen Gerichtshofe verfolgen.“

Da Wedeke inzwischen seinen Wohnsitz in der Schweiz, in Pratteln / Baselland hatte und aus der Schweiz kommend in Freiburg beim Aussteigen aus dem Zug auf dem Bahnhof verhaftet wurde, protestierten die Schweizer Zeitungen dagegen.

Am 3. Dezember 1858 wurde ihnen in der „Königlich Privilegierten Berlinischen Zeitung in Staats- und Gelehrten-Sachen“26 entgegnet, die Verhaftung ausführlich geschildert und dann festgestellt:

„Die Polizeibehörde hat daher die Schranken ihrer Befugnisse in keiner Weise verletzt. Hr. Wedecke wurde in aller Hinsicht mit der gebührenden Schonung behandelt, und weder von ihm noch von einer andern Seite ist bei der zuständigen Behörde irgend eine Klage oder Beschwerde über das von der Großh. Polizeibehörde eingehaltene Verfahren vorgetragen worden.
Die Verdächtigungen von Seite der Schweizer Presse gegen die Großh. Polizeibehörde in Freiburg und das Polizeipersonal beruhen daher ledigliche auf falschen Unterstellungen und von einer Verletzung des schweizerischen Gebiets durch Maßregeln von badischen Behörden kann wohl keine Rede sein.“

In den Akten des Preußischen Staatsarchivs sind Zeitungsausschnitte vom 5. und 8. Dezember 1858 enthalten, in denen auf die Erklärung Nörners reagiert wird, vor allem gegen den angeblichen „Hass“ der Schweizer gegen die Preußen. In der Zeitung vom 8.12. wird wiederum behauptet, dass Wedeke belastende Dokumente gehabt habe: „Wir können hier auch nicht untersuchen, ob es wahr oder unwahr sei, dass Wedecke zu einer 'hochstehenden Person' in schmutzigen und unlautern Geschäftsbeziehungen gestanden und dass er sich im Besitz von Papieren befunden habe, welche solches beweisen. Wie wir übrigens vernehmen, so sind sogar unter den in Pratteln zurückgebliebenen welche, die sich den Behauptungen des Herrn Staatsanwalts gegenüber sehr sonderbar ausnehmen werden.“

In dem langen Schreiben des Jusitzministers Simons an den Prinzregenten Wilhelm vom 23.12.1858 geht es u.a. darum, dass der Staatsanwalt Nörner, Wedeke unter Angabe falscher Gründe nach Freiburg gelockt habe, um ihn dort verhaften zu können - „mittels eines trügerischen Briefes“. Damit habe Nörner „ein Verhalten an den Tag gelegt, welches die Ehre der Preußischen Justiz geschädigt und durch welches er sich selbst als des Ansehens und Vertrauens, welche sein Beruf erfordert, unwürdig gezeigt hat.“

Auch wegen zwei weiterer Vergehen hatte der Staatsanwalt Nörner nun selbst ein Verfahren am Halse und zwar,

- weil „er eine Aussage, die er als Zeuge in einer Untersuchung eidlich er..., demnächst in einer anderen Untersuchung in einem wesentlichen Punkte als unwahr hat eingestehen müssen“ und

- weil „ er sich grober Schmähungen gegen seine Dienstvorgesetzen schuldig gemacht“.

Doch Nörner wehrte sich, hatte mit dem Prinzen Carl gesprochen und auch über die anstehende Versetzung des mit der gerichtlichen Untersuchung 1847/48 gegen Wedecke befassten Staatsanwalts Wentzels wieder zurück nach Stendal dabei angesprochen und dies wohl wie seine eigene drohende Disziplinarmaßnahme als offensichtlich eine Behinderung des anstehenden Prozesses gegen Wedeke bezeichnet.

Gegenüber dieser Vermutung schrieb der Minister: „Wenzel ist Staatsanwalt bei dem Kreisgerichte zu Stendal, er hat da durch rasch aufeinander folgende Todesfälle Frau und Kind verloren und ich habe ihn deshalb, auf sein dringendes Bitten einen wenigstens zeitweisen Ortswechsel, im vergangenen Jahre gestattet, bis zum 1. Februar kommenden Jahres bei der hiesigen Staatsanwaltschaft arbeiten zu dürfen.

Da die ihm gestattete Frist mit jenem Termin abläuft und auf dem Berichte des Ober-Staatsanwalts von seinem längerem Verbleiben ein Vorteil für den Dienst um so weniger zu erwarten stand, als er sich bei den im Personal der Staatsanwaltschaft des Stadtgerichts obwaltenden Zerwürfnisse der Betrügerei verdächtig gemacht und sich 1859 und auch sonst nicht als durchaus zuverlässig erwiesen hat, so habe ich seine sich überdies von selbst verstehende Rückkehr an seinen eigentlichen Amtssitz Stendal angeordnet.“

Er erwarte, dass der Prozess gegen Wedeke bis zum 1. Februar zum Abschluss gebracht sein würde, so dass der Staatsanwalt Wenzel noch in Berlin wäre und dass andererseits der Staatsanwalt Nörner nur deshalb noch nicht vom Amt suspendiert worden wäre, um ebenfalls noch dabei zu sein.

Auch gab es einen Antrag, die Gerichtsakten von 1847/48 für das neue Verfahren benutzen zu können. Daraufhin hatte sie sich der Minister kommen lassen und sie zuerst selbst überprüft, worauf er die „Überzeugung gewonnen, dass, wenn der Inhalt derselben abermals Gegenstand gerichtlichenr Verhandlungen werden sollte, das geradezu als eine Kalamität anzusehen sein würde.“

Wedeke starb am 28. Dezember 185927 in der Haft in Berlin.

Sein Mitangeklagter, der Berliner Kaufmann und Getreidespekulant Sontag wurde verurteilt, beantragte Begnadigung, die ihm nicht gewährt wurde, sowie aus gesundheitlichen Gründen mittels eines Attests eines Dr. Riese Haftverschonung. Als auch diese ihm nicht gewährt wurde, beantragte er die Strafe im Gefängnis des Kreisgerichts verbüßen zu dürfen, was ihm genehmigt wurde. Statt die Strafe anzutreten, floh er aus Berlin und meldete sich mit einem Brief aus Straßburg.

Wegen des, wie es schien, zögerlichen Vorgehens gegen ihn durch die Berliner Justiz musste sich am 11. April 1860 der Stadtgerichts-Präsident Holzapfel gegenüber dem Justizminister Bernuth verantworten.28 Zur Gesundheit des Herrn Sontag heißt es dort: „Dr. Riese, der sich des Rufes eines gewissenhaften Arztes zu erfreuen hat,“ erklärte in dem Attest vom 21. Oktober 1860 „eine längere Haft des Sontag als direkt lebensbedrohlich für vorstellbar“. Deshalb wurde ein zweiter Arzt beauftragt, dannn im Frühjahr noch ein dritter, um Sontags Gesundheit zu überprüfen: Dieser traf ihn aber zu Hause nicht an. „Am folgenden Tage wurde Sontag aufgefordert sich binnen 24 Stunden behufs seiner Untersuchung zu dem Casper verfügen, dann unterm 9. März nochmals, unter Androhung der Sistierung, mit gleicher Anweisung versehen, am 12. März zeigte Casper dann an, dass Sontag bis dahin bei ihm nicht erschienen sei und unterm 19. März wurde das Königliche Polizei-Präsidium um Verhaftung des Sontag requiriert.“

Ob sich Sontag inzwischen wirklich in Straßburg befand, wurde folgendermanßen bezweifelt: „Da es indessen immerhin möglich ist, daß Sontag von hier geschriebene Briefe durch Vermittlung dritter Personen in Straßburg nur zur Post geben und an hiesige Adresse gelangen lässt, während er selbst hier in Berlin im Versteck bleibt, so werden von Polizeiwegen die Recherchen nach ihm auch in der Stadt Berlin und Umgebung unausgesetzt betrieben werden.“

Es wurde jedoch auch festgestellt: „bei der großen Zahl fast unzugänglicher Schlupfwinkel in Berlin wird es einen Menschen von der Persönlichkeit des Sontag und seiner genauen Bekanntschaft mit allen Lokal Verhältnissenn jederzeit sehr leicht sein, den Verfolgungen auch der aufmerksamsten und gewandtesten Polizeibeamten auf lange Zeit sich zu entziehen.“
Doch wurden auch Steckbriefe erlassen und beim Außenministerium beantragt, auf diplomatischen Weg eine Auslieferung zu erreichen, falls er sich tatsächlich in Straßburg aufhalte.

Dieser so behutsame und gleichzeitig konsequente Umgang mit dem verurteilten Kaufmann Sontag wie seine Verurteilung selbst scheinen mir dafür zu sprechen, dass Wedeckes Tod in der Haft nicht eine Folge der Bedingungen und seiner Behandlung dort war, sondern aus Gründen seines Alters von inzwischen 58 Jahren eintrat. Denn immerhin sechs der im von mir angelegten Personenverzeichnis genannten Adligen, die mit seinem Fall befaßt waren, sind in einem ähnlichen Alter verstorben.

Der Tod des Eusebius Wedeke hatte noch ein Nachspiel. Da ihm in früheren Zeiten Orden verliehen worden waren, waren diese entsprechend den damaligen Geflogenheiten, zurückzufordern, womit das Außenministerium befasst war.29 Auch bat seine Witwe Emma Wedeke-Hersdorf um eine Witwenpension. Außerdem gibt es noch einen Zeitungsartikel, in dem es um die Verurteilung seines Sohnes 1872  in Berlin wegen eines Geldbetrugs geht.

Diese letzt genannten Schriftstücke möchte  ich hier nach und nach auch noch veröffentlichen, wie auch noch etliche andere, die ich inzwischen im Staatsarchiv Peußischer Kulturbesitz in Dahlem einsehen konnte. Es sind insgesamt so viele, dass ich nur die wichtigsten und hier interessierenden nennen und vorstellen werde. Allein über den Betrieb der Blutegelanstalt gibt es eine dicke Akte ( I.HA  Rep. 76, VIII Nr. 2385) und sicher auch noch weitere Akten, die ich bisher noch nicht durchgesehen habe.

Anmerkungen:

1 Manfred Kliem: Genesis der Führungskräfte der feudal-militaristischen Konterrevolution 1848 in Preußen. Phil. Dissertation A. Humboldt-Universität Berlin 1966 , S. 287ff
2 Vermutlich das Schreiben vom 1. 8.1847 – siehe oben
3 Anklageschrift unter III.

4 Schreiben d'Hanens vom 14./15. Jan. 47

5 Nachlass Wittgenstein, Bl. 75, Der Brief wurde nicht von Wedeke selbst geschrieben. Seine eigene Handschrift wirkt fahrig und ist schwer lesbar.

6  Aus dem Nachlass Varnhagen von Ense. Tagebücher von K.A. Varnhagen von Ense, Band 1-5, Leipzig F.A. Brockhaus, Bd. 4, 2. Auflage 1863, S. 169

7 Nachlass Wittgenstein, Bl. 105
8 BPH, Rep 59 I, Nr. 28, Bl. 4
9 NL Wittgenstein, Blatt 96

10 I HA Rep 100, Nr. 813; s. M. Kliem, S. 288

11 Nachlaß Wittgenstein, Bl. 97
12 NL Wittgenstein, Blatt 96
13 NL Auerswald, unpagn.
14 NL Auerswald, unpagn.
15 NL Auerswald unpagn.
16 NL Auerswald unpagn.
17 https://de.wikipedia.org/wiki/Demokratenkongress#Zweiter_Kongress_in_Berlin
18 Doppelt unterstrichen
19 NL Auerswald unpagn.
20 BPH, Rep. 192, NL Ladenberg, A. v.; Nr. 7, Dabei liegt der Umschlag mit einem Siegel und der Aufschrift „Minister Ladenberg Berlin“ und „Eilig“
21 BPH, Rep 59 I, Nr. 28, Bl. 142, Datum laut Vorblatt der Akte: Prinz Karl von Preußen an den Jusitzminister Uhden 1849, März 26:
22  BPH, Rep 59 I ; Nr 28, B. 143 – so im Schreiben von Carl an Uhden vom 27.03.1849
23 BPH, Rep 59 I ; Nr 28, Blatt 144
24 BPH, Rep 59 I, 29, Bl. 51ff
25 III. HA, MdA, ZB Nr. 1080: Zus. mit den zwei anderen Artikeln v. 5. u. 8. Dez. aufgeklebt auf einem Blatt
26 BPH, Rep. 192, NL Saegert, K.W., Nr. 99
27 s. das Schreiben von Kamphausen vom 8. Februar 1860: III. HA MdA, ZB Nr. 1080 , Signatur oben auf dem Blatt: III 2397pr
28 BPH, Rep 59 I, Nr. 29: l. 67ff
29 II. HA MdA, ZB Nr. 1080 - Signatur auf dem Schreiben: III.2397