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(StA PK, BPH, Rep 59 I, Karl , Nr. 29, Bl. 21:)

Abschrift des Schreibens von Krüger vom 16. November 1858:


An das Königliche Kammergericht
Kriminal-Senat, das Königliche Stadtgericht, Abteilung für Untersuchungs-Sachen, ...
für Neuuntersuchungen, berichtet in der Neuuntersuchung wider Wedecke und Com.... W. 262/58 ad reser margin: vom 11. - d. M.

Dem ec verfehlen wir nicht, unter Wiederaufschluss des Gesuchs des verhaft. Kaufmanns Sontag vom 10. November Folgendes gehorsamst zu berichten:

Kaufmann Sontag ist auf Antrag der königlichen Staatsanwaltschaft unterm 20. Oktober d(ieses) J(ahres) der Haftbefehl wegen Betruges und Erpressung, ... davon erlassen. In Folge des Haftbefehls ist … Sontag am 29. Oktober d. J. in die gerichtlichen Gefängnisse eingeliefert, und am 30. desselben Monats verantwortlich vernommen. Das Gesetz vom 12. Februar 1850, dessen Verletzung die verehel. Sontag im Eingang ihres Gesuches befürchten zu wollen scheint, ist also ganz beobachtet.

Die Verhaftung des Wedecke und die Beschlagnahme der Skripturen desselben ist bereits ebenfalls, und zwar in Baden erfolgt. Nach den uns von dort zugegangenen Mitteilungen wird über die Auslieferung des Wedecke und seiner Papiere vom Hofgericht des Ober-Rhein... befunden und daher der Eingang eines Bescheides täglich in Aussicht.

Die den beiden Personen zur Last gelegten, eben erwähnten Beschuldigungen, welche numehr den Gegenstand einer Neuntersuchung bilden und von denen der vernommene Sontag auch mündlich befragt und unterrichtet ist, gehen dahin:

Der zu Hermsdorf geborene Geheime Hofrat a.D. Wedecke ist S.K.H. dem Prinzen Carl von Jugend an bekannt und von demselben in mehreren Geldgeschäften mit besonderem Vertrauen beehrt worden. Die daraus erwachsenen Beziehungen dauerten auch noch fort, nachdem Wedecke in den vierziger Jahren Preußen verlassen und sich nach Frankreich begeben hatte, wo er unter dem Namen Baron von Hermsdorf auftrat. Mit der gänzlichen Regulierung jenes Verhältnisses wurde der Kaufmann Sontag, welcher dem Prinzen durch einst Armee-Lieferungs-Geschäfte bekannt geworden war, im Jahre 1852 beauftragt: Dieser Auftrag ist im Juni desselben Jahres zu Basel zur Ausführung gebracht. Seitdem hat Wedecke, gestützt auf Empfehlungen des Prinzen Carl an den Kaiser von Frankreich und hochgestellte Personen des Königreiches, um die Erlangung einer Konzession auf Länder in Algier bemüht und im Jahr 1856 ein Aktienunternehmen unter dem Titel Compagnie génés le Lusepéenne (?) d' emigration et de colonisation gegründet, als dessen Generalsagent für Norddeutschland der Sontag bestellt wurde. Auf briefliches Ersuchen des Wedecke hat S.K.H. der Prinz Carl durch Vermittlung des Sontag für 8000 T 60.000 Franks Aktien jener Gesellschaft von Wedecke gekauft und später hinzu Anfang des Jahres 1857 2 Wechsel desselben über zusammen 60.000 Fr. befugt: Diskontierung1

  • (folgendes Bl. 22 am Anfang schwer lesbar durch Unschärfe des Fotos)

…. Wedecke, welcher sich durch das... und das Emigrationsgeschäft in...

löste die beiden Wechsel trotz damaliger Prolongation nicht ein, sodass dieselben zu Anfang dieses Jahres von S.K.H. dem Prinzen Carl be.. Zur Eingehung der Wechselverpflichtung soll der Letztere durch falsche Vorspieglungen des Wedecke und Sontag über den günstigsten Stand und die Lage des Emigrationsunternehmens, und dass nur das Flüssigmachen einer Geldsumme bedeute, um in flow zu kommen und über die rechtlichen Folgen seiner Namensschrift auf den Wechseln, welche die Einlösung derselben wegen anderweit vorgefundener Deckung nicht nach sich ziehe, bewogen worden sein.

Dass der Stand des Emigrations- und Kolonisations-Unternehmens zur Zeit, wo die Wechsel diskontiert wurden, keineswegs ein günstiger und Gewinn versprechender war, scheint daraus hervorzugehen, dass der Verkauf der Aktien in Frankreich etwa Mitte des Jahres 1856 auf kaiserlichen Befehl inhibiert2 wurde und hernach, wenn nicht für immer, so doch auf lange Zeit der Stand der Aktien-Börsenwaren aufgehoben war. Einen … Stand schienen die Aktien auch überhaupt nicht gehabt zu haben und Einzahlungen außer den vom Prinzen be... 8000 T nur in so geringem Maße, trotz die Offerte einer doppelt so hohen Anzahl von Aktien, bewirkt worden zu sein, dass hiermit der Zweck des Unternehmens nicht realisiert werden konnte. Eine Dividenden-Zulage ist überhaupt nicht und eine Zinsenzahlung für die Aktien des Prinzen ein oder zweimal erfolgt.

Seine K.H. der Prinz hat sich durch den

(Anfang der Rückseite des Blatts auf dem Foto undeutlich)

….. gewogen gefunden, jede fernere Vermittlung zur Erlangung der Konzession .. für Wedecke abzulehnen. Sein Hofmarschall teilte auf Anfrage über die Persönlichkeit des Wedecke ungünstige Auskunft, so dass Wedecke, welcher seine Gläubiger bisher auf die, in der Verbindung mit dem Prinzen gegründete Rücksicht … hatte, sich nun mehr veranlasst sah, Frankreich zu verlassen und sich nach der Schweiz (Pratteln) zu begeben. … mag dahin gestellt bleiben, von einem seiner Gläubiger Namens Fleischmann ein Prozess gegen ihn auf Zahlung von 20.000 frc angestellt und dieser Prozess gleichzeitig gegen den Prinzen Carl, obwohl ohne jegliche rechtliche Grundlage, gerichtet.

Bereits vor Anstellung dieses Prozesses hat Wedecke den Prinzen wiederholt um Geld zur Vermittlung der Ansprüche von Gläubigern und um Empfehlungen hinsichtlich der Landkonzession gebeten, und sich behufs Vermittlung seiner Anliegen mit dem Sontag in Verbindung gesetzt. Da S. K. H. der Prinz Carl den Bitten des Wedecke sich nicht geneigt zeigte, teilte Letzterer dem Sontag brieflich mit, dass, falls kein Arrangement mit seinen Gläubigern durch Beihiülfe des Prinzen würde, er in den Prozessen nicht bloß seine frühere geschäftliche Verbindung mit demselben, sondern auch gewisse, den Prinzen im höchsten Grade kompromittierene werde, in Beweisdokumenten vorliegende Tatsachen (Notzucht, Mord, Betrug) zur Sprache bringen werde und dieselben dann Veröffentlichung durch die Zeitungen....



(folgendes unscharf auf dem Foto)



von Wedecke abgefassten, gleiche Drohungen enthaltenen Brief an S.K.H. unmittelbar eingesandt, jedoch nicht angenommen war.

Es gewinnt hierdurch den Anschein, dass Sontag, wiewohl er von der Grundlosigkeit der Ansprüche des Wedecke und der Gläubiger desselben an den Prinzen überzeugt und von den Drohungen des Wedecke unterrichtet gewesen ist, dennoch auch jene Drohungen bestätigt, den Geldforderungen des Wedecke bei dem Prinzen und dessen Umgebung einen günstigen Erfolg zugleich im eigenen Interesse zuverschaffen sich bemüht und in diesem Briefe sich bei der Handlungsweise des Wedecke beteiligt hat, welcher die mehrerwähnten Drohungen nicht bloß brieflich .. äußern, sondern auch mündlich Personen gegenüber wiederholt hat, von denen er annehmen konnte, dass sie zu dem Prinzen in näherer Beziehung stehen. Es lässt sich erwarten, dass die dem Wedecke abgenommenen Papiere, sowie dessen Vernehmung noch näheren Aufschluss über sein Verhältnis zu dem Sontag hinsichtlich des hier vorliegenden Vergehens geben werden. Nach jetziger Lage der Sache halten wir die Fortdauer der Haft aufgrund §206, 209 der Kriminal-Ordnung für und noch jetzt (oben unscharfes Foto)

und um Verdunklungen zu vermeiden, eine Entlassung des Sontag gegen Kaution nicht für zulässig, da das Vergehen der Erpressung und des Betruges und der Teilnahme des Sontag daran, durch die in großem Umfang bereit vorliegende und mit der noch bevorstehenden Einlieferung des Wedecke noch erwartete Korrespondenz wahrscheinlich gemacht ist.

Die Voruntersuchung ist schon jetzt in vollem Gange, wird und kann aber erst nach der verantwortlichen Vernehmung des Wedecke und nach Einsicht jener in Baden in Beschlag genommenen, dem Vernehmen nach und nach den Andeutungen der Badischen Behörden, beide Komplizen kompromittierenden Korrespondenz die wahre Gestalt gewinnen.

Sie wird einen sehr bedeutenden Umfang erhalten müssen, und verspricht, vornähmlich dasselbe, weil mehrfache Ermitlungen in Paris sich werden notwendig machen, eine lange Dauer. Sonntag besitzt eine gewisse Schlauheit und Gewandtheit, hat vor mehreren Jahren einen bedeutenden Bank...(?) in Magdeburg gemacht, und ist selbst vermögenslos. Den gegen ihn streitenden Verdacht hat er im bisherigen Laufe der Untersuchung keineswegs abzulehnen vermocht. Seine Entlassung aus der Haft würde, wenn man auch von der allerdings vorhandenen Möglichkeit der Flucht absehen möchte, die Voruntersuchung ungemein erschweren und sich umso weniger rechtfertigen, als die Haft des zur Zeit im Ausland wohnenden, aus dem Preußischen Untertanen -Verbande aber nicht entlassenen, und noch jetzt eine preußische Pension beziehenden Komplizen Wedecke notwendig fortdauern muss, wenn sich nicht im Laufe derVoruntersuchung Momente herausstellen, welche die Haft gesetzlich nicht rechtfertigen.

Nachdem am 20. v(origen) M(onats) der Haftbefehl gegen beide ... ergangen war, hat übrigens der Staatsanwalt selbst die Verhaftung durch Requisition der Polizei herbeigeführt, den Antrag auf Voruntersuchung aber erst neulich gestellt.

Wir bitten dringend und gehorsamst bei der jetzigen Lage der Sache, den Antrag der verehel. Sontag wie des Sontag selbst auf Entlassung zurückzuweisen.

Die Akten sind bei uns unter Berücksichtigung der obwaltenden Umstände auf das Strengste (dezentiert ?), wir bitten die Sache ebenso streng dezent zu behandeln und den Bescheid auf diesen Bericht unserem Untersuchungsrichter zur eigenen Hand zugehen zu lassen.

Das königliche Stadtgericht

gez. Krüger



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Anschreiben vom 3. Dezember 1858 des Jusitzministers Simons an „den Regenten Prinzen von Preußen, Königliche Hoheit“ (StA PK, BPH, Rep 59 I, Karl , Nr. 25:

Euer Königlichen Hoheit erlaube ich mir in Betreff der Freilassung des Sontag ...nach alleruntertänigst anzuzeigen, dass nach einer mündlichen Mitteilung des Präsidenten des Kriminal-Senats des Kammergerichts, Vize-Präsidenten Büchtemann, diese Angelegenheit auf das Sorgfältigste behandelt worden ist; die Untersuchungs-Akten sind sowohl von ihm selbst (obgleich er an der Beschlussfassung nicht teilgenommen) als auch von dem Vorsitzenden der Abteilung, welcher die Beschlussfasung oblag, als endlich von dem Dezernenten, welcher den Vortrag im Kollegium zu halten hatte, geprüft worden. Der Dezernent hat seinemVortrag das in Abschrift ehrerbietigst beigefügte schriftliche Votum zugrunde gelegt, und es ist, wie ich glaube annehmen zu können, eine Meinungsverschiedenheit in Betreff des gefassten Beschlusses auf Freilassung des Sontag nirgends hervorgetreten.

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Votum

(% Wedeke Af...) (ohne Datum und Namen), (StA PK, BPH, Rep 59 I, Karl , Nr. 29, Bl. 26ff)

1. Nach §§ 206 und 207 Krimin. Ordnung von 1805 setzt die Verhaftung eines Verdächtigen voraus:

1. dass die Existenz eines Verdachts wahrscheinlich sei, wenn auch der Tatbestand noch nicht völlig festgestellt sei,

2. dass ein hinweisender Verdacht der Täterschaft gegen eine bestimmte Person obwaltet.

Nach der gegenwärtigen Lage der Akten sind diese Voraussetzungen in Betreff des Inhaftaten Sontag nicht nachgewiesen zu erachten.

Nach den, die Grundlage für die nunmehr eingeleitete gerichtliche Voruntersuchung bildenden Berichten des Staatsanwalts Nörner.... vom 2. und 13. v(origen) M(onats) wird der Inhaftat Sontag beschuldigt:
A der Mittäterschaft einer gegen den Prinzen Karl, Königliche Hoheit verübten Betruges

B der Teilnahme an einer gegen dieselbe hohe Person verübten Erpressung.


Ad A: Des erst gedachten Paragraphen wird darin gefunden, dass Prinz Carl, Königliche Hoheit, im Januar 1857 auf Ansuchen des Wedecke (v. Hermsdorf) zwei Wechsel desselben über 60.000 Francs gegen Verpfändung eines gleichen Betrages wertloser Aktien eines von Wedecke begründeten Emigrationsgeschäfts unterschrieben hat, und zur Übernahme dieser später eingehaltenen, und sei es im Interesse des Unternehmens selbst, bei welchem Seine Hoheit Sich schon zuvor durch den Ankauf von Aktien zum Betrag von 8000 T. beteiligt hatte, oder doch für Wedecke, den Begründer, und Sontag, den Generalagenten für das gedachte Unternehmen, mit Rücksicht auf den Stand desselben eingegangenen Wechsel Verpflichtungen durch unrichtige Vorstellungen über den Stand und die Aussichten des gedachten Unternehmens, insbesondere durch die Vorspiegelung, „dass es nur des Flüssigmachens einer Geldsumme bedürfe, um es in Flor zu bringen, und dass das Geld zu erlangen sei, wenn der Prinz seinen Namen auf den Wechsel setze“, bewogen, auch über die rechtlichen Folgen seiner Unterschrift auf den Wechseln geflissentlich insofern getäuscht worden sein soll, als dabei ausdrücklich...... worden sei, dass dies Geschäft keineswegs der Einlösung der Wechselsumme seitens des Prinzen nach sich ziehen würde, weil anderweite Deckung vorhanden sei.

Worin die Vorstellungen bestanden haben, die dem Prinzen zur Zeit der Unterzeichnung der Wechsel über den Stand des gn. Emigrationsgeschäfts gemacht worden sind, erhellet aus den Akten nicht.

In den beigefügten beiden Schriften des Staatsanwalts Nörner sind sie nicht näher angegeben. Dem Untersuchungsrichter haben nach Inhalt des von ihm erlassenen Haftbefehls vom 20. Oktober Erklärungen Seiner Königlichen Hoheit vorgelegen, in Bezug auf welche nur bemerkt ist, dass sie das Unbegründete der behaupteten Forderungen des Wedecke erweislich machen. Zu den Akten sind dieselben nicht vernommen worden; ein Versuch durch die zeugeneidliche Vernehmung des Hofmarschalls Seiner Königlichen Hoheit Grafen Luchesini3 die nötige Einsicht in den Sachverhalt zu erlangen, ist fehlgeschlagen, da der Zeuge nur vom Hörensagen und auch solcher Gestalt nur Unzureichendes bekundet hat. Auch dass etwaige in dieser Beziehung gemachte Angaben, falls sie (für) das gen. Unternehmen günstig gelautet, mit der wirklichen Sachlage nicht übereingestimmt, also falsch gewesen, steht zur Zeit noch nicht fest. Die Folgerung aus dem, schon Mitte 1856 ergangenen kaiserlichen Verbote des Verkaufs der gen. Aktien stellt diesen Beweis so wenig her, als das Ergebnis den bei dem Notar Foula zu Paris dieserhalb eingezogenen Erkundungen und der jetzt bewirkten Vernehmung des Zeugen v. Magnus4 und Nulanot.

Eine Vorbringung falscher Tatsachen erscheint daher zur Zeit noch nicht festgestellt.

Vorstellungen über die Aussichten eines Geschäfts .... ein Urteil, welches nur aus bestimmten tatsächlichen Unterlagen zu entlehnen ist. Dergleichen sind nicht bezeichnet. Die Anpreisung eines Geschäfts als eines günstiger Erfolge versprechendes im Handel und Wandel erscheint für sich allein nicht strafbar.

Die angebliche Bevorwortung einer nicht eintretenden Reaktion der seitens des Prinzen, Königliche Hoheit, eingegangenen Wechselverbindlichkeiten lässt aus dem hinzugefügten Motive anderweitig vorgefundene Deckung erkennen, dass die gen. Erklärung eben nur ein Urteil über den Wert dieser Deckung enthält, und es kann auch hierin das Vorbringen einer falschen Tatsache nicht vorgefunden werden.

Zu der Wahrscheinlichkeit der Existenz eines Vergehens wird aber mindestens die Wahrscheinlichkeit aller wesentlichen Requisiten des Vergehens erfordert: Dass eine derselben, die erfolgte Vorbringung solcher Tatsachen nach gegenwärtiger Lage der Akten, bisher nicht zur Wahrscheinlichkeit gebracht worden ist, ist vorstehend ausgeführt.

Eben so wenig aber ist ein hinreichender Verdacht dafür vorhanden, dass Inhaftat Sontag derartige falsche Vorspieglungen gemacht. Aus den erwähnten Berichten des Staatsanwalts Nörner ist nicht5 zu entnehmen, welche Angaben Sontag und welche Wedecke gemacht hat, noch ob dergleichen von beiden gemeinschaftlich gemacht worden sind. Der Zeuge Graf v. Luchesini weiß über die Beteiligung Sontags hiervon selbst nur vom Hörensagen nichts Näheres. Welches der.... in Beschlag genommenen Schriftstücke mit irgendwelchen Ergebnissen für die Ermittlung dieses Umstandes in Betracht kommen könnte, hellet eben so wenig.

Auch des Inhaftaten eigene Auslassung in seiner verantwortlichen Vernehmung vom 4. v(origen) M(onats) enthält nichts ihn …, da er sich nur im allgemeinen dem Prinzen, Königliche Hoheit, gegenüber dafür geäußert, dass es die Absicht Wedecke (v. Hermsdorf) sei, das erwartete Geld zur Ausführung seiner.... zu verwenden, und dass Wedecke von dieser Verwendung einen günstigen Erfolg hoffte, seine eigene Absicht von der Sache aber zurückgehalten und namentlich nicht von der unterbleibenden Reaktion der von des Prinzen, Königliche Hoheit, eingegangenen Wechselverbindlichkeiten erwähnt haben will. So erscheint denn bei diesem ersten Anschuldigungspunkte zur Zeit6 eben sowenig die Existenz einer wider den Prinzen Carl, Königliche Hoheit, verübten Betruges im Sinne des § 206 Krimin. Ordnung wahrscheinlich gemacht, als der Verdacht der Miturheberschaft des Inhaftaten Sontag an einem solchen Vergehen im Sinne des §207 der Kriminal-Ordnung begründet und daher die Fortdauer der Haft des Sontag nicht gerechtfertigt.

Ad B: wird der Tatbestand der Erpressung darin gefunden, dass Wedecke sowohl wie Sontag unter Aufstellung unbegründeter Geldforderungen an den Prinzen Carl, Königliche Hoheit, denselben zur Hergabe von Geldern, die ihnen hätten zufließen sollen, durch die Drohung bestimmt haben sollen, bei der Verschreibung eines von dem Gläubiger des Wedecke, dem Fleischmann wider den Ersteren und den Prinzen angestrengten Prozesses, sofern derselbe nicht durch die beanspruchten, das Objekt des Prozesses um mehr als das Doppelte übersteigenden Geldes beseitigt werde, verschiedene, den Prinzen kompromittierende und strafbare Vergehen enthaltende Geldsachen veröffentlicht werden sollten.

Es ist hier nicht zu untersuchen, inwieweit Wedecke wegen dieses Vergehens hinreichend belastet erscheint, da er in einem Bericht des Oberamtmanns Rieder bezichtigt wird, seine Absicht jener Drohung auf noch eine über die gerichtliche Verhandlung hinaus gehende Tragweite zu verleihen, zu erkennen gegeben zu haben.



(Bl. 28 unscharf fotografiert, ebenso deren Rückseite oben)



Er hat aber schließlich dem Untersuchungsrichter diese letztere aus dem Paragraph des §209 Krim. Ordnung durch das Motiv den .. von Verdunklungen in der Untersuchung zu ….. Bei der inzwischen erfolgten Beschlagnahme der Papiere bei dem Angeschuldigten sowie der in...erfolgten verantwortlichen Vernehmung des Inhaftaten erscheint indes eine derartige Besorgnis nur auf ein geringes Maß zurückgeführt. Dass der Inhaftat durch sein bisheriges Verhalten dem Verdachte als werde er seine Freiheit zur Verdunklung der Wahrheit missbrauchen, selbst Vorschub geleistet, ist in dem Berichte des Untersuchungsrichters in keinerlei Weise motiviert, und eben so wenig hat eine begründete Besorgnis ausgesprochen werden sollen, dass der Inhaftat sich der ihn eventuell treffenden Strafe durch die Flucht entziehen werde. Der Umstand, dass möglicherweise nach erfolgter Auslieferung des Wedecke und Einsendung der bei ihm in Beschlag genommenen Korrespondenz sich noch weitere dringendere Verdachtsgründe gegen den Inhaftaten herausstellen können, kann den Gerichtshof nicht seiner Verbindlichkeit entheben zu prüfen, ob nach gegenwärtiger Lage der Sache ein genügender Grund zur Captur wider Sontag vorliegt, was nach vorstehender Ausführung verneint werden muss.

Ich bin daher der Ansicht, dass zur Zeit ein genügender Grund zur Verhaftung des Sontag (und) Fortdauer derselben nicht vorliegt und würde daher dieselbe aufheben.


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Einspruch des Staatsanwalts Nörner vom 4.12.1858 gegen eine Entlassung des Kaufmanns Sontag



Gegen den Bericht des Herrn Justiz-Minister Simons vermag ich nichts zu erinnern.

Herr Simons hat die Entgegennahme mündlicher Vorträge durch mich unter Verweisung auf den untertanmäßigen Weg wiederholt ablehnt. Ich habe mich darauf beschränken müssen, dem Oberstaatsanwalt Schwarck mündlich 2mal Vortrag über die Sache zu halten und habe vorausgesetzt, dass derselbe nicht ermangeln würde, den … der Jusitz von der Einleitung einer Untersuchung in Kenntnis zu setzen, welche Vermögen und Ehre eines Prinzen des Königlichen Hauses auf das empfindlichste berührte. Welche Maßnahmen dem Herrn Justizminister zu Gebote gestanden haben würden, sich näher zu informieren und etwaige Bedenken des Ober-Staatsanwalts zu retifiezieren, versage ich mir zu erörtern.

Was den Bericht des Oberstaatsanwalts betrifft, so ich , dass die Erklärung eines Untertans des ...Ministerii über das Entlassungsgesuch eines Inhaftaten insofern von der äußersten Wichtigkeit …, als der Widerspruch

(hier fehlen offensichtlich noch Seiten)

4. sie hätten ihm vorgelogen, dass es schon ... zu einer Einlösung der Wechsel durch den Prinzen kommen könne und kommen werde, weil anderweise Deckung vorhanden sei

Es ist mir in der Tat unerfindlich, weshalb die Richtigkeit der Behauptungen vorausgesetzt, in diesen Ausführungen der Tatbestand des Betruges nicht anerkannt werden soll.

Der Oberstaatsanwalt Schwarck gehe hierin weiter als das Königliche Kammergericht, welches nur zur Zeit eine genügende … nominiert (eine Beweisfrage), während er den Tatbestand schlechthin bemängelt, und zwar unter Berufung auf Oppenhof's7 Anmerkungen ad Nr. 2b zu §244 l.c.

Ich vermag mein Erstaunen über dieses Zitat nicht zu unterdrücken. Allerdings soll die durch die Vorbringung oder Unterdrückung von Tatsachen bewirkt werden. .. genügend nach Oppenhof: „allgemein täuschende Vorteile und Anpreisungen... Personen oder Sachen, angeblich...., nicht äußerlich .. durch die Sinne wahrnehmbare Eigenschaften und Vorgänge.“

(folgende Seite im Foto oben unscharf)

Die falsche Behauptung allein, …. Betrugsmitteln müsste genügen, den Tatbestand in dieser Beziehung zu erfüllen.

Gerade Oppenhof führt zu der fraglichen Stelle Beispiele an, in denen Tatsächliches zu erkennen ist, und in denen dies nicht der Fall sein soll. Er erklärt es nach einem Vorteil des …. für zulässig: „in der Versicherung, jemand sei zahlungsfähig („qut“), das Vorbringen einer falschen Tatsache zu finden.“

Dieser Fall entspricht dem vorliegenden ganz vollkommen (das Vorhandensein einer Deckungsmitteln ist gleichbedeutend mit zahlungsfähig sein) und wer den Beweis bestreitet, so kann derselbe jeden Tag durch die Vernehmung des Prinzen geführt werden.

Würde nach dieser Prüfung etwas vermißt, so müsste Antrag und Beschluss von Beweisen für Tatsachen …. durch welche dem Prinz, wenn sie Deutlichkeit zu gelangen, im höchsten Grade kompromittieren würde.“

Einen richtigen Beweis wird die Vernehmung des Prinzen Carl ...

… die Korrespondenz des Sontag, von der wir erst Bruchstücke in Abschriften haben, welche aber mit den Papieren des Wedecke und den vorhandenen Beweisstücken des Sontag'schen Schreiben geliefert.

Wenn dieses Schreiben überhaupt auf die in Rede … Erpressungen Bezug hat, so wird man berechtigt sein, daraus zu folgern, dass Sontag sich geweigert hat, daran teilzunehmen, so lange er sich nicht im Besitz des erforderlichen Beweises befindet.“

Der Zweifel über die Beziehung muss wieder ein gerechtes Erstaunen hervorrufen. Wir haben einen anderen Brief von 13. August bei den Akten, in dem Sontag einen vollständigen Plan für dies Arrangement und über die bei ..

(Foto vom Blatt oben unscharf)

... Wedecke auf Kosten des Prinzen … welches den Prinzen bewegen soll, auf den Plan einzugehen, ist nicht erwähnt! … in Aussicht gestellten kompromittieenden Veröffentlichungen.

Schon am 23. Juli schreibt Wedecke an Sontag: „Die Gerüchte warten nicht, und das Donnerwetter wird in Glienecke einschlagen, weil Sie und der Prinz sich ders Abwartens befleißigen. Tun Sie, was Sie wollen. Ich bin darauf gefasst, dass alles durch die Gerichte und durch die Presse festgestellt werden wird.“

Am 25. Juli schreibt derselbe an denselben: „Die Druckschrift, in welcher von dem P (Prinzen Carl), dem Herzog Wilhelm von Braunschweig8, einer gemissbrauchten Frau und deren erstochenem Mann die Rede ist, wird von dem Verfasser der Schrift bestätigt werden. Die Druckschrift erschien 1844, wurde aufgekauft und ist auf das strengste verboten worden; ich besitze sie aber.“

Wedecke stellt darauf seine Forderungen und schließt: „ Sagen Sie den Ratgebern des Prinzen, dass alles so kommt, wie ich es schrieb. Die Vorladung ist der Anfang und wenn man es darauf ankommen lässt, wird die Auszahlung von einigen 100.000 T das Drama beschließen.“

Tägliche Briefe arbeiten den Plan weiter aus, und den Zweifel an der Beziehung in dem Briefe vom 15. September ist in der Tat unbegreiflich.

Aber auch der Schluss, der aus demselben Briefe qw. gezogen wird, ist nicht richtig.

Bis zu jener Zeit waren die Bedrohungen anscheinend nur mit Andeutungen und mit einer gewissen Zurückhaltung bewerkstelligt. Jetzt verlangte Wedecke erstens Hervortreten damit: Nur dazu wollte sich Sontag nicht eher verstehen, als er die angeblichen Beweise in Urschrift erhielte. Er schrieb zurück: „Die einzige sichere Basis liegt für mich in den Briefen, und ich …, dass Sie endlich verständig genug sind, sie zu senden.“

Er sagt also unter dieser Bedingung seine Beihilfe auch bei dem extremen Mittel zu. Schon die jetzt vorliegende Korrespondenz berechtigt zu folgenden Annahmen.

Wedecke und Sontag haben Anforderungen an den Prinzen gestellt, von denen sie sich bewusst waren, dass sie rechtlich nicht durchgeführt werden konnten.

Wedecke hat mitkompromittierenden Veröffentlichungen gedroht, wenn der Prinz jene Anforderungen nicht erfüllen würde.

Er hat insbesondere 3 falsche Anschuldigungen der Notzucht, des Betruges und des Mordes präzisiert und dann Veröffentlichung in Aussicht gestellt.

Sontag hat dieselben genau gekannt und gewußt, auf welche Weise sein eigenes rechtswidriges Verlangen, wie es aus den von ihm formulierten Vergleichsvorschlägen erhellt, durch die Drohungen des Wedecke unterstützt wurde.

Diese Momente, in Verbindung mit dem Lucchesisischen Zeugnisse und die Berufung auf das Zeugnis des Prinzen Carl über die ihm mündlich von Sontag gemachten Andeutungen müssen genügen, um den Sontag der Teilhabe an den Vergehen der Erpressung schon jetzt für dringend verdächtig erscheinen zu lassen.

Ich vermag in der Verhaftung des Sontag keinen Fehler anzuerkennen. Diese... und die damit verbundene Stellungnahme

die Resultate …

die bis jetzt erzielt sind, welche ein

zur Benachteiligung eines Königlichen Prinzen enthüllt haben, und welche auch bei den voraussichtlichen Erfolgen der ferneren Untersuchung zur Verurteilung der Betrüger führen werden, während der Gang der Sache nicht abzusehen wäre, wenn man den Sontag auf freien Fuß gelassen hätte! Leider muss ich die größte Besorgnis aussprechen, dass es noch jetzt darin

gegen die bevorstehende gerichtliche Erhebungen in Paris missbrauchen wird.



Berlin, d. 4. Dez. 1858

Der Staatsanwalt Nörner

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Brief vom 6.12.1858 von Prinz Karl an seinen Bruder Wilhelm, den Prinz-Regenten (aufgrund der Erkrankung des Königs) (StA PK, BPH, Rep 59 I, Karl , Nr. 25, Bl. 9)



Bester Wilhelm

Du weißt, wie ich die Freilassung des Kaufmanns Sontag für eine Verletzung ansah, von der der Min(ister) Simons trotz dem Interesse, die ich mündlich kund tat, erst Kenntnis erhielt, nachdem Du sie ihm mitteiltest. Du hast mir Gerechtigkeit in der Wed. Sache zugesagt – mehr verlange ich nicht!

Mein Gegner Schwarck hat seinen Bericht an Simons erstellt. Du gabst ihn mir auf der Eisenbahn. Ich habe die prägnatesten Stellen Nörner vorgelgt und von ihm den anliegenden Bericht erhalten. Beide Berichte stehen sich diametral entgegen, und die Aussicht N's wird durch den Bericht des Stadtgerichts (den ich Dir in Letzlingen9 übergab) an das Kammergericht unterstützt.

Jetzt aber lass Gerechtigkeit walten – lege Schwacks und den Nörnerschen Bericht nebst dem (einzufordernden) gerichtlichen Akten einem unparteiischen10 Manne deines Vertrauend vor und fordere seine rechtliche Ansicht

Ich schlage einen der beiden Präsidenten des Ober-Tribunals

(Min(ister) Uhden oder Schleikmann) dazu vor.

Dein getreuer Bruder Karl

Montag, 6.12.58

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Brief Carls an seinen Bruder, den Prinz-Regenten Wilhelm vom 12.12.1858 ( (StA PK, BPH, Rep 59 I, Karl , Nr. 25, Bl.119)

 

Bester Wilhelm

in den Anlagen erfolgen die mir, von Dir mitgeteilten Antworten von Camphausen zurück, zugleich mit einer Ausarbeitung von G.R. Matzke, dem ich - als in der Sache eingearbeitet – beauftragte, noch einen Rettungsversuch für Cerf11 zu entwerfen.

In der Generals-Staats-Kasse – so heißt, glaube ich die Kasse, die zu Deiner Disposition steht – oder Gen ! Dispositions-Kasse, werden ja, zum 1. künftigen Monats wieder 360.000 eingezahlt.

Von diesen …. Du die verheißene Hilfe von 50tausend T gnädigst entnehmen. Papa gab den Tanten seines Vaters 200.000 auf Hypothek, ohne je einen Taler Zinsen haben zu wollen, bloß um dies Institut zu ermöglichen und zu halten, jetzt rettet der vierte Teil den Sohn vom Untergange, der sich so patriotisch...

Gerade dem ist von uns Brüdern geholfen worden, der Dich12 so infam 1848 ergriff ( dem Haus gegenüber Wittgensteins) und der Dich au dépend de Sa vie13 öffentlich verteidigte und jenen aus der Weinhandlung des Nörr unter den Linden hinauswarf – der soll banqurott werden? Es kommt ja nur auf Deinen Befehl an, und ihm ist geholfen.

Dein getreuer Bruder Carl

 



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Brief vom 17. Dezember 1858 von Prinz Carl in Berlin an Wilhelm, den Prinz-Regenten
(StA PK, BPH, Rep 59 I, Karl , Nr. 25:, Bl. 20 )


Bester Wilhelm,

In der Anlage überreiche ich Dir einen Bericht des Staats-Anwalts Nörner, welcher meine Befürchtungen für den Verlauf der Wed'schen Untersuchung bestätigt, sofern nicht Nörner auf energische Weise dem Oberstaatsanwalt Schwarck gegenüber geschützt wird, auf dessen Instanz der Staatsanwalt Wenzel, der seit 6 Monaten in der Wed. Sache mitarbeitet und mit dem ich in dieser verwickelten Angelegenheit – vor langen Wochen bereits konferierte und instruierte, abberufen wird.

Nachdem Sontag entlassen ist, entfernt man Wenzel, man wird Nörner von dieser Sache zu trennen wissen und man wird gradatim14 immer weiter gehen!

Ich habe beiden alles auseinander gesetzt und.rechne auf beide, sehe einer gerichtlichen Voruntersuchung unter Wenzels Zuziehung entgegen und müsste es als eine abscheuliche Plage ansehen, wenn ich mich wieder mit neuen Persönlichkeiten befassen müsste, die den Wust der verwickeltenTatsachen nicht mehr begreifen können.

Du hast mir Gerechtigkeit versprochen und ich bin davon durchdrungen, dass diese mir zuteil wird. Wenn die Sache in den Händen bleibt, welche sie mit unge... Interesse für Dich, für mich und für die Ehre unseres Namens seither betrieben haben.

Demzufolge bitte ich Dich

dem Justizminister Simons anzubefehlen, dass dem Staatsanwalt Wenzel das Dezernat in der Untersuchungssache Wed. bei der hiesigen Staatsanwaltschaft bis zum vollständigen gerichtlichen Austragen desselben belassen und die fortwährende Anfeindungen des Nörner durch den O.St.A. Schwarck ein Ende gemacht werde.

Von der schleunigen Erfüllung meiner Bitte hängt

ich bin dessen fest überzeugt und - zunächst der Gang der Untersuchung ab, und mit diesem verbunden die Ehre unseres Hauses und Deines

getreuen Bruders Carl

Darunter steht eine (für mich nicht entzifferbare) Antwort Wilhelm's v. 18.12 , dann v. 20.12 eine weitere von Carl, der seinem Bruder weitere Akten zusendet: „Anbei dende ich Dir, den im Vorstehenden.... Bericht Nörners, indem ich Dir seine Berücksichtigung nochmals ans Herl lege. Dein getreuer Bruder Carl“

 

Amerkungen:

 

 1 https://de.wikipedia.org/wiki/Diskontierung

2 inhibieren = hemmen, verhindern

3 Franz v. Lucchesini, Hofmarschall des Prinzen Carl und Sohn von Girolamo Luccesini

4 Anton von Magnus (1821-1882), preußischer Diplomat: https://de.wikipedia.org/wiki/Anton_von_Magnus,

5 doppelt unterstrichen

6 doppelt unterstrichen

 7https://de.wikipedia.org/wiki/Theodor_Oppenhoff (1820-1899): - vermutlich dessen Vater Karl Joseph Oppenhoff (1779–1843) , Landgerichtspräsident in Kleve?

8 https://de.wikipedia.org/wiki/Wilhelm_(Braunschweig) 1806-1884, ab 1830 Herzog von Braunschweig

9  https://de.wikipedia.org/wiki/Jagdschloss_Letzlingen

10 doppelt unterstrichen

11 Rudolf Cerf war beim Bau des Viktoria-Thaters Anfang 1852 in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Zu seinen Problemen und der Hilfe des Prinzen Carl und des Prinz-Regenten Wilhelm: Rudolf Cerf: Die Abfertigung des Gustav Rasch, Berlin 1860, S. 7 f nach der Schrift des G. Rasch s: https://books.google.de/books?id=ikYRAAAAYAAJ&pg=RA1-PA1&hl=de&source=gbs_toc_r&cad=3#v=onepage&q&f=false

Zu dem dort genannten Brand-Direktor Scabell s: https://www.berliner-feuerwehr.de/ueber-uns/historie/leiter-der-berliner-feuerwehr/branddirekor-carl-ludwig-scabell-1851-1875/

12 doppelt unterstrichen

13 abhängig von seinem Leben - sein Leben wagend

14 gradatim = Schritt für Schritt