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1846

 

In einem Schreiben des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten vom 20. März geht es um die Entlassung des Königlischen Consuls zu Galatz, des Geheimen Hofrats Wedeke aus dem Staatsdienst, die dieser kurz vorher beantragt hatte und zugleich um die Bewilligung einer Pension gebeten hatte. Er berief sich dabei auf ärztliche Atteste, demzufolge sein Gesundheitszustand ihm die Rückkehr nach Galatz nicht gestattet. Im Schreiben werden diejenigen genannt, die Wedeke dort angestellt bzw. beauftragt hatte und die Gelder, die er ihnen zugestanden hatte, die nun die Arbeit dort vorerst fortführen würden.1

Kurzes Schreiben vom 1. August 1846 von D'Hanens aus der Schönburger Str. 14 in Berlin an Fürst Wittgenstein auf Franzöisch, um ihm mitzuteilen, dass er durch das Kammergericht an Herrn Wedeke eine Citation gemacht habe, aber den Schmerz hat vorauszusehen, dass er um seine Recht zu wahren, dort ein Dokument präsentieren werde, dass Sr. Königl. Hoheit den Prinzen Carl kompromitieren werde durch die Korrespndens mit Herrn Wedeke.2

 

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Abschrift eines Befehls des Königs Fiedrich Wilhelms IV. vom 28. August 1846 an die beiden Staats- und Cabinetts-Minister von Bodelschwing und Freiherr von Canitz

 

Bei der heute von Mir genehmigten Verabschiedung des bisherigen Konsuls in Gallatz, Geheimer Hofrat Wedeke mit Pension, habe Ich aus den Ihnen bekannten Gründen demselben diese Bedingung stellen müssen, dass er seinen Wohnort nicht in oder in der Nähe von Berlin nehmen oder ohne Meine besondere Erlaubnis dahin zurückkehren dürfe, widrigenfalls die Zahlung seiner Pension sofort aufhören solle. I
Indem Ich Ihnen die mit dem Wedeke darüber aufgenommenen Verhandlung, durch welche er sich zu dieser Bedingung bereit erklärt hat, hierbei zur Aufbewahrung übersende, beauftrage ich Sie unter Beobachtung der vollkommensten Verschwiegenheit über der gewissenhaften Erfüllung, des von dem Wedone gegebenen Versprechens in geeigneter Weise wachen zu lassen, um, sobald er sich in Berlin oder Potsdam betreffen lassen sollte, die Einziehung seiner Pension sofort bewirken zu können. Die Letztere ist ihm nach Hannover gegen (das) dort vorschriftsmäßige, seinen Quittungen, durch die dortige Gesandtschaft beizufügende Lebens- und Aufenthalts-Attest, abzugsfrei zu zahlen Der gegenwärtige Befehl ist nur zu Ihrer persönlichen Kenntnis bestimmt, und daher besonders zu (ferretieren ?). Dem Wedeke haben Sie die erforderlichen Eröffnungen darauf zu machen.

 

Sanssouci, den 28. August 1846

gez. Friedrich Wilhelm

 

 

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Am 28. August 1846 wurde Eusebius Wedeke - laut dem amtlichen Bericht vom 18.4.1860 (siehe unten) -  aus seinem Dienst  "mittels Alerhöchster Order vom 28. August 1846 unter Gewährung einer Staats-Pension von jährlich 1125 T verabschiedet, gleichzeitig ihm jedoch die Verpflichtung auferlegt, bei Verlust seiner Pension seinen Wohnsitz, weder in Berlin noch in dessen Hause zu nehmen" !!!  - Es hatte also großen Ärger mit ihm gegeben!!!

 

 

1 GStA PK, Rep 81, Nr. 156

2 GStA PK, BPH, Rep. 192 Ml Wittgenstein, W.L.G. Zu, III Nr. 5,1-3, Bl. 87